Fördertätigkeit und Richtlinien

Fördertätigkeit und Richtlinien

Um unseren Landkreis noch lebenswerter und vielfältiger zu machen, fördern wir andere gemeinnützige Institutionen und Organisationen sowie besondere Einzelfälle. Förderanträge können an die Bürgerstiftung, einen unserer Fonds oder eine von uns verwaltete unselbständige Stiftung (Treuhandstiftung) gestellt werden.

Wir fördern

  • Projekte und Maßnahmen im Landkreis Fürstenfeldbruck aus den Bereichen Jugend, Soziales, Senioren, Kunst, Kultur, Denkmalpflege sowie Natur- und Umweltschutz. Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Satzungen und unsere Richtlinien für Förderungen.

  • bedürftige Senior:innen (ab 60 Jahren) als Einzelfallförderung
    Unsere Stiftungsfonds „Seniorenhilfe Sonnenstrahl“ und „Sighart Fonds für Senioren“ bieten Hilfe bei finanziellen Schwierigkeiten, beispielsweise:
    • Arztkosten, die von der Krankenkasse nicht oder nur teilweise übernommen werden.
    • dringend nötige Anschaffungen oder Reparaturkosten
    • Transportkosten zum Arzt
    • Teilnahme an kostenpflichtigen Veranstaltungen für Senioren

  • bedürftige Menschen in Notlagen

Wie können Sie einen Förderantrag stellen?

Füllen Sie den Förderantrag am besten am Computer aus und schicken Sie uns diesen unterschrieben mit allen im Förderantrag geforderten Nachweisen per E-Mail an info@buergerstiftung-lkr-ffb.de oder per Post zu. Gerne senden wir Ihnen den Förderantrag auch in Papierform zu.

Bei Fragen erreichen Sie unsere Geschäftsstelle unter 08141 348722.

Förderantrag Einzelfallhilfe (PDF)

Förderantrag Projekt (PDF)