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Wir über uns
Unserer Gesellschaft entstehen immer mehr Anforderungen, denen Staat und Kommunen allein nicht mehr gerecht werden können. Vieles kann besser und effektiver durch eigenverantwortliches Handeln mündiger Bürger mit entsprechender Motivation geschehen.

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Bürgerstiftung - Was ist das ?
Bürgerstiftungen bringen Bürger, Unternehmen und Institutionen zusammen, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und das heimatliche Umfeld mitgestalten wollen.

Bürgerstiftungen beachten einen Katalog von Richtlinien, die ihren besonderen Charakter als unabhängige, offene und auf breiter Basis tätige Form bürgerschaftlichen Engagements unterstreichen.

Für das Einhalten dieser Richtlinien werden entsprechend arbeitende Bürgerstiftungen mit einem Gütesiegel vom Bundesverband Deutscher Stiftungen ausgezeichnet - Wir haben dieses Siegel !

10 Merkmale einer Bürgerstiftung
Vom Bundesverband Deutscher Stiftungen wurden 10 Merkmale für die Grundsätze einer Bürgerstiftung erarbeitet.
Nach diesen Grundsätzen arbeitet und organisiert sich eine Bürgerstiftung. Nur wenn diese Grundsätze eingehalten werden, kann ein Gütesiegel vergeben werden.

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Unsere Ehrungen & Preise
Im Laufe der Jahre ist die Bürgerstiftung für ihr Engagement in der Region von vielfältigen Institutionen ausgezeichnet worden, z.B. von der Konrad-Adenauer-Stiftung, der Initiative Bürgerstiftungen, der Aktiven Bürgerschaft und dem bayerischen Landtag.

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Die Treuhandstiftungen
Die Bürgerstiftung verwaltet fünf Treuhandstiftungen mit unterschiedlichen Zielsetzungen, die von Landkreisbürgern zum Wohl der Region ins Leben gerufen wurden. Treuhandstiftungen tragen häufig den Namen Ihres Stifters.

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Stiftungsfonds
Stiftungsfonds sind ganz in die Organisation der Bürgerstiftung eingegliedert. Sie haben keine eigenen Organe und sind deshalb viel weniger aufwendig in der Verwaltung. Manche Ziele lassen sich genauso gut mit einem Stiftungsfonds unterstützen wie mit einer Treuhandstiftung.

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Unsere Fördertätigkeit
Die Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck betreibt nicht nur eigene Projekte, sondern unterstützt auf Antrag auch Vorhaben oder Projekte gemeinnütziger Vereine und anderer Institutionen.

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Die Förderrichtlinien
Für die finanzielle Förderung von Maßnahmen anderer Organisationen und Initiativen werden unter Berücksichtigung der Stiftungsatzung folgende Richtlinien festgelegt. Die Förderrichtlinien gelten für die Bürgerstiftung für den Landkreis Fürstenfeldbruck und die von ihr verwalteten Treuhandstiftungen.

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Unsere Kooperationspartner






Satzung, Tätigkeitsberichte, Presse, Finanzen
Zum 31. Dezember 2010 verwaltete die Bürgerstiftung ein Gesamtvermögen von € 2.129.238,40. Hiervon entfallen auf die Bürgerstiftung € 631.231,70; der Rest verteilt sich auf die fünf Treuhandstiftungen. Die detaillierte Jahresrechnung 2010 kann auch als PDF-Datei eingesehen werden.

In unserer Geschäftstelle halten wir auch ausführliche Kopien der Testate der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC für Sie bereit.

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Stifterbriefe 2009 bis 2011
Für unsere Stifter veröffentlichen wir in unregelmäßigen Abständen einen sogenannten Stifterbrief mit aktuellen Nachrichten rund um unsere Bürgerstiftung.

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